Vorsteuerabzugsberechtigt: Minivans in ÖsterreichEinige Modelle die von den Herstellern als ''Minivans'' bezeichnet werden sind in Österreich nicht Vorstuerabzugsberechtigt. Die sind nach meiner Definition auch keine Minivans.
Ausnahmsweise bin ich mal mit dem österreichischen Finanzministerium einer Meinung. So kann mit diesem Kriterium das Feld der kaufbaren Minivans nicht eingeschränkt werden. Alle Fahrzeuge die meinen Kriterien für einen Minivan entsprechen sind auch vom Finanzamt anerkannt als für den Vorsteuerabzug berechtigt.
Ab 1985 gab es bei der Wahl des Autos einen Intelligenztest für Firmen in Österreich. Die richtige Lösung hies damals eindeutig Renault Espace, die schönste Art Steuern zu sparen. Bei damaligen 32% Luxus MWST für Autos mußte man ja auch als Firmenchef ganz nett bescheurt sein statt einem Espace eine teure Limousine ohne Vorstuerabzug zu kaufen. So wurde der Renault Espace bald zum Standardauto intelligenter Unternehmer. 1990 wunderte ich mich etwa auf dem Parkplatz eines Kongresszentrums in Dresden, daß dort genau 6 Autos mit österreichischen Kennzeichen standen. Neben meinen eigenen Renault Espace waren alle anderen 5 auch vom gleichen Typ. Doch dies gefiel dem Finanzminister nicht. Also wurde ein Anti Espace Gesetz erfunden. Ein Quader mit 50x50x50cm sollte hinter der letzten Reihe noch Platz haben. Renault konterte schnell mit der Langversion der Espace Reihe. Am 8 Jänner 2002 hob dann der europäische Gerichtshof dieses Anti Espace Gesetz wieder auf und damit wurde der kurze Espace und seine zahlreichen Nachahmungen plötzlich wieder Vorsteuerabzugsberechtigt. |

